Kreditvergleich

Kreditvergleich

Einkünfte aus Kapitalvermögen die einen Zinsertrag abwerfen, müssen laut § 20 EStG, versteuert werden – ganz gleich ob sie von einer Privatperson oder einer Bank gezahlt oder erzielt werden. Das ist dann von besonderer Bedeutung, wenn bei der Vergabe von so genannten Privatkrediten der Steuerfreibetrag von 801 Euro überschritten wird. Bleibt man unterhalb dieser Größenordnung, ist allerdings ein Freistellungsauftrag nötig, der bei der Steuererklärung berücksichtigt werden muss. Wenn Sie sich also entscheiden, einem nahen Verwandten oder Freund Geld auszulegen aber ebenso Wert darauf legen, bestimmte Zinseinkünfte zu erzielen, ist diese Steuergrenze unbedingt zu berücksichtigen. Ob und wie viel Zinsen von Ihnen beim Abschluss eines Privatvertrages erhoben werden, ist also gänzlich Ihnen überlassen, wenngleich es sich empfiehlt einen gewissen Zinssatz zu erheben, damit die Geldverleihe etwas Rendite abwirft. Diesen Zinssatz sowie die Laufzeiten und Tilgungsfristen sollten außerdem unbedingt schriftlich fixiert werden, so dass im Falle einer Nachweispflicht kein Zweifel über die Vereinbarung besteht. Übrigens: Überschreitet der vereinbarte Zinssatz 100% des marktüblichen Zinssatzes, kann er vor Gericht wegen Wucher für ungültig erklärt werden.
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